Pflegehelfer mit Zusatzqualifikation nach § 132/132a SGB V
„Pflegehelfer mit Zusatzqualifikation“ Nach § 132/132a SGB V Die Maßnahme besteht aus 3 Modulen Basiskurs 440 UE Aufbaukurs 200 UE Praktikum 160 Std. Die Maßnahme zum Pflegehelfer mit Zusatzqualifikation bietet Arbeitsfelder in der Altenpflege (Schwerpunkt demenziell erkrankte Menschen), aber auch in der Behinderten- und Familienpflege. Die Maßnahmendauer beträgt 20 Wochen intensive Schulung mit einem externen […]