Ausbilden • Weiterbilden • Qualifizieren

Ausbilden – Weiterbilden – Qualifizieren

Basisqualifizierung von Personen, die im Rahmen von Unterstützungsangeboten im Alltag als leistungserbringende Personen tätig werden wollen.

Wichtige Info für Ihren Betrieb!

Achtung!    Pflichtveranstaltung  für:

 

Hauswirtschafts- oder Betreuungskräfte

                                               

 

Neue  Qualifizierungsverordnung

 

Anbieten   und   abrechnen!

An alle Pflege- und Betreuungsdienste !

 

Angebote zur Unterstützung im Alltag nach §45a Abs.3 SGB XI

(Betreuung und Entlastung)

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Wussten Sie schon…

…dass für Ihren Betrieb seit 01.01.2017 geänderte Qualitätsstandards für den Bereich Betreuung Gültigkeit haben?

Sollten Sie in Ihrem Betrieb         Hauswirtschafts- oder Betreuungskräfte
zu qualitätsgesicherten und niedrigschwelligen Hilfsangeboten (§ 3AnFöVO) beschäftigen, sollten Sie die Möglichkeit nutzen, das Sachleistungsbudget für die Angebote zur Unterstützung im Alltag umzuwandeln.

Zum Anbieten einer solchen Leistung ist es nach der neuen Verordnung (AnFöVO vom 01.01.2017) erforderlich, dass Ihre Mitarbeiter eine

Basisqualifizierung

von 40 UE Std. zur Betreuungskraft/Alltagsunterstützer nachweisen können.

Auszug aus: Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.) Ausgabe 2016 Nr. 39 vom 12.12.2016 Seite 1035 bis 1050

Leistungserbringende Personen (§8 Abs.1) haben eine für die Erbringung der Tätigkeit erforderliche Qualifikation vorzuweisen. Hierzu ist, sofern die Person nicht Fachkraft im Sinne des § 6 Absatz 1 ist oder über eine abgeschlossene Berufsausbildung im Bereich Pflege verfügt, mindestens eine Basisqualifikation gemäß den nachfolgenden Vorgaben erforderlich…ff…
Die Basisqualifizierung muss durch eine Fachkraft vermittelt werden und mindestens
40 Unterrichtsstunden umfassen.

 

Basisunterweisung und Qualifizierung
40 UE  nach AnFöVO (GV.NRW.) Ausgabe 2016

Verordnung
über die Anerkennung von Angeboten zur Unterstützung
im Alltag und Förderung der Weiterentwicklung
der Versorgungsstruktur in Nordrhein-Westfalen
(Anerkennungs- und Förderungsverordnung – AnFöVO)

Schulungsinhalte

  1. Basiswissen über Krankheits- und Behinderungsbilder
  2. Handlungsfeld wesentlicher Grundsätze
  3. Grund- und Notfallwissen
  4. Wahrnehmung des sozialen Umfelds
  5. Grundkenntnisse der besonderen Anforderung an die Kommunikation
  6. Selbstmanagement/Reflexion
  7. Rahmenbedingungen
  8. Möglichkeiten der Konfliktlösung
  9. Grundkenntnisse über das Angebot zur Unterstützung im Alltag

 

Basisqualifizierung

zur Betreuungskraft und Alltagsbegleiter nach AnFöVO

(§§ 8 Absatz 3 Satz 3, 14. Abs.  1 AnFöVo)

zur Erbringung von niederschwelligen Hilfsangeboten

Schulungsdauer – 40 Std. UE                                 € 225,-

Schulungspreise für Firmen auf Anfrage!

Kursbeginn:      Auf Anfrage

 

Individulle Kurse oder Inhouseschulung auf Anfrage!

 

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