
Ausbilden • Weiterbilden • Qualifizieren
E-Learning-Onlineschulung
Trotz der Corona Maßnahmen sind wir per mail oder telefonisch täglich von 9:00-14:00 Uhr für Sie erreichbar.
Wir haben im Rahmen des E-Learning- Programms Filme und Unterrichtsmaterial erstellt.
Das ermöglicht es uns, alle Teilnehmer/innen weiter zu schulen und die Maßnahmen auch für neue Teilnehmer/innen offen zu halten.
Das E-Learning eröffnet auch für allein erziehende Mütter und Väter die Möglichkeit, eine Ausbildung in den dringend benötigten Pflege-und Betreuungsberufen zu absolvieren.
Wir werden aufgrund der aktuellen Situation (Coronakrise) neben dem Frontalunterricht auch Online Schulungen anbieten.
Damit gewährleisten wir die Durchführung unserer Lehrpläne.
Unser Augenmerk ist immer auf den aktuellen Arbeitsmarkt gerichtet und wir passen unsere Weiterbildungen daran an.
Pflegehelfer mit Zusatzqualifikation nach § 132/132a SGB V & § 43b vorm. § 87b SGB XI
in 20 Wochen
Präsenzkraft in der Altersbetreuung (Demenzbegleiter) nach § 43b vorm. § 87b SGB XI
in 20 Wochen
Betreuungskraft / Demenzbegleiter nach § 43 b Betreuungskraft/Demenzbegleiter nach § 43 b vorm. § 87b SGB XI
Fortbildung Betreuungskraft / Präsenzkraft sowie Pflegehelfer
2-Tageskurs
Basisqualifizierung von Personen, die im Rahmen von Unterstützungsangeboten im Alltag als leistungserbringende Personen tätig werden wollen.
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Erste Hilfe Kurse / Sehtest für Führerschein etc.
Termine auf Anfrage
Vorbereitungskurs auf die Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe
(§ 34 a Gewerbeordnung)
Termine auf Anfrage
Neue Perspektiven für Arbeitssuchende und Umschüler. In unserem Bildungszentrum in Oberhausen bilden wir Sie zur Präsenzkraft nach §87b SBG XI und für Betreuung in der Altenpflege aus.
Zur Weiterbildung für bereits ausgebildete Pflegehelfer bieten wir in unserem Bildungszentrum in Oberhausen Aufbaukurse nach § 132a SGB V des Sozial- und Gesundheitswesens.
Qualifizierung nach erfolgreichem Abschluß unserer Bildungsmaßnahmen zum Pflegehelfer oder Alltagsbetreuer nach § 87b SGB XI sowie zum Pflegehelfer mit Zusatzqualifikation nach § 132a SGB V des Sozial- und Gesundheitswesens.